- Nach Ihren Wünschen gestalten
- Von sicherheitsorientiert bis chancenorientiert anlegen
- Den Begünstigten selbst bestimmen
Vermögensübertragung
Mit R+V-Generationenprodukten Vermögen anlegen und weitergeben
Sie haben viel erreicht in Ihrem Leben und möchten, dass auch die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, davon profitieren. Wir unterstützen Sie dabei: Mit R+V-Generationenprodukten legen Sie Ihr Vermögen chancenorientiert an und gestalten gleichzeitig die Vermögensübertragung nach Ihren Wünschen.
R+V-GenerationenKonzept und R+V-GenerationenPlan im Überblick
Von sicherheitsorientiert bis chancenorientiert
Sie haben über die Jahre Vermögen aufgebaut, das Sie weitergeben möchten. Da Sie sich zu Lebzeiten alle Freiheiten erhalten wollen, soll die Vermögensübertragung erst im Todesfall oder zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Dann sind die R+V-Generationenprodukte genau das Richtige für Sie.
Beim R+V-GenerationenPlan bestimmen Sie, wer die Leistung nach Ihrem Tod erhalten soll. Beim R+V-GenerationenKonzept geben Sie ein Datum vor, an dem Sie Geld weitergeben möchten – zu Lebzeiten oder nach Ihrem Tod. Darüber hinaus bestimmen Sie bei beiden Produktvarianten, wie Sie Ihr Geld anlegen.
Chancenorientierte Anleger schließen das R+V-GenerationenKonzept-Plus oder den R+V-GenerationenPlan Invest-Plus ab. Für sicherheitsorientiertere Anleger gibt es das R+V-GenerationenKonzept Safe+Smart und den GenerationenPlan Safe+Smart.
Quelle: R+V Versicherung (Stand: Oktober 2024)
Ihre Vorteile beim R+V-GenerationenKonzept und dem R+V-Generationenplan
- Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensanlage
- Zuzahlungen und Kapitalentnahmen während der Laufzeitmöglich
- Immer wieder neu entscheiden, wer begünstigt werden soll
- Anlagestrategie lässt sich jederzeit kapitalertragsteuerfrei und bis zu 12-mal jährlich kostenfrei ändern
- Einmalbeträge bis 1 Million Euro möglich – ohne Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeit, das heißt ab Beginn volle Todesfallleistung
Ihre Steuervorteile
- Keine Kapitalertragsteuer während der Vertragslaufzeit
- Keine Einkommensteuer bei Todesfallleistung
- Keine Erbschaftsteuer unterhalb der Freibeträge
Häufige Fragen zur Vermögensübertragung
Die Erträge bleiben bis zum vereinbarten Auszahlungstermin kapitalertragsteuerfrei. Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt ebenfalls kapitalertragsteuerfrei.
Die Versicherung läuft bis zum festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten Termfix-Termin, weiter. Erträge werden steuerfrei angesammelt. Zum vereinbarten Auszahlungstermin wird der gesamte Betrag ohne Abzug von Kapitalertragsteuer als Todesfallleistung an den Begünstigten ausgezahlt.