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VR-Spendenvoting

Wir spenden 6000 € an Vereine in unserer Region!

Musikinstrumente, neue Tore fürs Handball-Training oder neue Mannschaftskleidung - ganz egal, was es ist: Für Vereine müssen Neuanschaffungen manchmal sein. Teuer sind sie trotzdem.

Wir, die VR-Bank Alb-Blau-Donau eG, sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und möchten die Vereine unterstützen. Schließlich ist das Vereinsleben, ebenso wie unsere Bank, tief in der Region verwurzelt.

Deshalb zahlen wir insgesamt 6.000 € an die Sieger unseres Vereins-Votings aus.

Diese Vereine sind beim VR-Spendenvoting 2025 dabei!

Kategorie "Groß"Kategorie "Klein"
Bezirksfischerei-Verein e.V. Ehingen/DonauLandFrauenverein Allmendingen-Niederhofen e.V.
DLRG Ortsgruppe Blaubeuren e.V.Musikverein Dächingen e. V.
FC Blautal 2001 e.V.Musikverein Kirchbierlingen e.V.
Musikverein Ringingen e. V.Musikverein Mundingen e.V.
SF Kirchen e.V.SG Griesingen e.V.
SG Dettingen e.V.Sportclub Lauterach e.V.
Sportclub Berg e.V.SV Granheim 1953 e.V.
Sportverein Ringingen 1948 e.V. 
SV Niederhofen e.V. 
SV Oberdischingen e.V. 
TSG Ehingen 1848 e.V. 
TSV 1856 Blaubeuren e.V. 
Turnverein Gerhausen e.V. 

Ablauf des VR-Spendenvotings

  • Von 6. bis 12. Oktober finden das Voting über unser Online-Voting-Tool statt. Hier könnt ihr einfach mit eurer E-Mail-Adresse abstimmen. Jede Person kann 1 Stimme abgeben.
  • Auf Instagram und Facebook veröffentlichen wir täglich den Zwischenstand des Votings.
  • Am 13. Oktober findet die Auswertung der Abstimmung statt.
  • Im Laufe der KW 42 werden die Gewinner des Votings benachrichtigt und auf unserer Homepage sowie in unseren Social-Media Kanälen (Facebook, Instagram) veröffentlicht.

Was gibt es zu gewinnen?

Kategorie "Groß"

1. Platz: 2.000 €

2. Platz: 1.500 €

3. Platz: 1.000 €

 

Kategorie "Klein"

1. Platz: 750 €

2. Platz: 500 €

3. Platz: 250 €

Was kann gefördert werden?

  • Anschaffungskosten in Höhe von mindestens
  • 2.000 € in der Kategorie "Groß" oder
  • 750 € in der Kategorie "Klein"
 
  •  ein Nachweis ist erforderlich

Was kann leider nicht gefördert werden?

  • Honorare, Löhne und Gehälter
  • Laufende Kosten (z.B. Mieten und Nebenkosten)

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Vereine, die Ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet haben und berechtigt sind, eine Zuwendungsbestätigung auszustellen.