Ehingen und Geschäftsstellen in Oberdischingen, Obermarchtal und Pappelau bleiben offen.
Raiba schränkt Kundenverkehr weiter ein
27.03.2020|SZ Ehingen

Die Mitglieder, Kundinnen und Kunden können auch in Zeiten von Corona darauf vertrauen, dass sie mit Bankdienstleistungen versorgt werden. „Die Raiffeisenbank Ehingen-Hochsträß eG stellt weiterhin jederzeit die Versorgung mit Bargeld und Finanzdienstleistungen sicher“, betont Martin Traub, Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank. So wird auch der Zahlungsverkehr mit allen Bezahlmöglichkeiten unverändert aufrecht gehalten. Dazu gehört auch die ausreichende Versorgung mit Bargeld an den Geldautomaten.
Die Bank ist jedoch auch angehalten, den neuesten Empfehlungen der Gesundheitsbehörden Folge zu leisten und dadurch die Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. Aus diesem Grund ist die Raiffeisenbank bestrebt, persönliche Kontakte auf das Wesentliche zu reduzieren.
Die Raiffeisenbank wird demzufolge personenbediente Bankdienstleistungen ab Montag, 30. März, nur noch in der Hauptstelle in Ehingen und an den Geschäftsstellen in Oberdischingen, Obermarchtal und Pappelau zu den üblichen Öffnungszeiten anbieten.
Auf den Geschäftsstellen in Dächingen, Dellmensingen, Öpfingen und Ringingen wird bis auf Weiteres kein personenbedienter Kundenservice angeboten. Die Ansprechpartner sind für ihre Kunden weiterhin telefonisch oder über digitale Medien erreichbar. Sämtliche Bankgeschäfte und Kundenaufträge können digital und telefonisch erledigt werden. Sollte es in Einzelfällen zu kurzen Verzögerungen kommen, ist die Erreichbarkeit trotzdem jederzeit gesichert. „Selbst, wenn wir in den Geschäftsstellen den Betrieb vorübergehend einschränken, laufen die bankinternen Prozesse unverändert weiter. Damit stellen wir die Aufrechterhaltung des gesamten Geschäftsbetriebes sicher“, versichert Klaus Hofmann, Vorstandsmitglied der Bank.
Zur bestmöglichen Unterstützung der Unternehmer, Selbständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden stehen die Firmenkundenberater der Bank in gewohnter Weise zur Verfügung. Die von Bund und Land zugesagten Liquiditätshilfen können über die Firmenkundenberater beantragt werden.
Für Unternehmen und Selbstständige, die diese staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen wollen, ist die Raiffeisenbank der erste Ansprechpartner.